Finanzkasse
Hier werden die unbaren Zahlungseingänge verbucht und Erstattungsbeträge zur Auszahlung angewiesen.
Formulare für die Steuerzahlung
Häufig gestellte Fragen zum Thema Steuerzahlung
Unsere Bankverbindung
Bitte beachten Sie:
Die Finanzkasse Ansbach ist auch zuständig für den Zahlungsverkehr der Finanzämter Gunzenhausen, Hilpoltstein und Uffenheim.
Unsere Bankverbindungsdaten gelten daher auch für Überweisungen an diese Finanzämter.
Wichtige Hinweise!
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Finanzamtes stehen den Bürgerinnen und Bürgern unseres Amtsbezirks für Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten - soweit sie erteilt werden dürfen - gerne zur Verfügung.
Die Beratung über den bestmöglichen Weg, zu einem bestimmten, bei der Behörde zu erreichenden Ziel und die Aufklärung über die gesetzlichen Mittel ist aber den beratenden Berufen (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte usw.) vorbehalten, insbesondere, wenn es um die künftige Gestaltung eines Sachverhalts geht. - Es erreichen uns zunehmend Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die außerhalb unseres Amtsbezirkes wohnen.
Soweit wir hier rasch und unbürokratisch helfen können, tun wir das selbstverständlich gerne.
Ansprechpartner für diesen Personenkreis ist jedoch in erster Linie das jeweilige "Heimatfinanzamt".
Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, können Sie dieses auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern ermitteln.