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Servicezentrum

Neu: Terminvereinbarung für das Servicezentrum jetzt online vornehmen!

Ansbach:Onlinereservierung oder telefonische Terminvereinbarung: 0981 16-176
Dinkelsbühl:Onlinereservierung oder telefonische Terminvereinbarung: 0981 16-644
Rothenburg ob der Tauber:Onlinereservierung oder telefonische Terminvereinbarung: 0981 16-541
Bitte beachten Sie: Die angegebene Telefonnummer dient ausschließlich der Terminvereinbarung zur Vorsprache im Servicezentrum!
Anleitungsvideo zum Terminvereinbarungssystem

Das Servicezentrum ist die zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die das Finanzamt persönlich besuchen.

Das Finanzamt Ansbach verfügt über drei Servicezentren:

  • Mozartstraße 25, 91522 Ansbach
  • Föhrenberggasse 30, 91550 Dinkelsbühl
  • Mannstraße 11, 91541 Rothenburg ob der Tauber

Einen Stadtplan und Hinweise zur Anreise finden Sie unter Kontakt/Anreise.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Servicezentrum für telefonische Anfragen grundsätzlich nicht zur Verfügung stehen.

Bei allen anderen Arbeitsbereichen bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Wichtiger Hinweis für Ihren Besuch im Servicezentrum

Aus organisatorischen Gründen werden Steuererklärungen sowie die eingereichten Belege im Servicezentrum nur noch ohne Prüfung entgegengenommen und in einem nächsten Schritt in einen elektronischen Weiterverarbeitungsprozess überführt. Wenn Sie sich künftig den Weg zum Finanzamt ersparen möchten, nutzen Sie einfach die Möglichkeit der elektronischen Abgabe Ihrer Steuererklärung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de und in unserer Rubrik Elster.

Sie benötigen Informationen zu ELSTER?

Bezüglich Informationen über die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung fragen Sie bitte unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Servicezentrum.

Bitte beachten Sie:

Das Servicezentrum hat die Aufgabe, alle Bürgerinnen und Bürger zentral und zügig zu betreuen.

Zum Ausfüllen Ihrer Steuererklärung und zur Steuerberatung sind wir aber nicht befugt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Angehörigen der steuerberatenden Berufe bzw. Lohnsteuerhilfevereine.